KEINE GOTTESDIENSTE am ersten Mai-Wochenende in der Seelsorgeeinheit Echaztal – Corona-Inzidenz im Landkreis Reutlingen (Kath. Dekanat Reutlingen-Zwiefalten) zu hoch!
Im Landkreis Reutlingen – flächendeckend mit dem Kath. Dekanat Reutlingen-Zwiefalten – ist die Inzidenzzahl an drei aufeinanderfolgenden Tagen über die 200er-Marke getreten. Daher tritt nun für die Kirchengemeinden/Seelsorgeeinheiten des Dekanats Reutlingen-Zwiefalten die aktuelle Corona-Verordnung von Bischof Dr. Gebhard Fürst (vgl. 48. und 49. Mitteilung zur aktuellen Lage und Pandemiestufenplan v. 23.04.2021) in Kraft:
Ab sofort ist in den Kirchengemeinden der jeweiligen Stadt-/Landkreise die Feier von öffentlichen Gottesdiensten (Präsenzgottesdiensten) – mit Ausnahme von Beerdigungen (nach den örtlichen Vorgaben) sowie Nottaufen – nicht gestattet und müssen ausgesetzt werden – auch keine Werktagsgottesdienste, Andachten, Maiandachten, Rosenkranzgebete, Prozessionen u.a. Die Kirchen sollen jedoch für das persönliche Gebet geöffnet bleiben – gemäß den jeweils geltenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten der jeweiligen Kirchengemeinden (Abstandsgebot, Hände-Desinfektion und Tragen von medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung).
Wo es möglich ist, können Gottesdienste im Freien (nach den geltenden Hygieneschutzregeln) gefeiert werden. Liegt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen jedoch über dem Wert von 300, so sind auch Gottesdienste im Freien nicht mehr möglich (vgl. 47. und 49. Mitteilung vom 20./22. April 2021).
Die Gottesdienste in Präsenzform bleiben solange ausgesetzt, bis die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter der Marke von 200 liegt. Nach diesen fünf Tagen kann wieder zu Präsenzgottesdiensten übergegangen werden.